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DWV-Aktuell

Gremien


Organe des Deutschen Weinbauverbandes sind laut § 8 der Satzung:

Präsident und Präsidium

Der Präsident wird von der Mitgliederversammlung gewählt; er vertritt den Verband gerichtlich und außergerichtlich. Er beruft das Präsidium, den Vorstand und die Mitgliederversammlung ein und führt bei diesen Organen den Vorsitz.

Amtierender Präsident ist Norbert Weber aus Bischoffingen, der 1997 als Nachfolger von Dr. Reinhard Muth, Alsheim gewählt wurde. Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten und fünf Vizepräsidenten.

Norbert Weber

Die Präsidiumsmitglieder








Die fünf Vizepräsidenten sind: (v.l.n.r.) Hermann Hohl, Klaus-Peter Keßler, Edwin Schrank neben Präsident Norbert Weber und Generalsekretär Dr. Rudolf Nickenig sowie Manfred Nüssel und Ingo Steitz.

Zu den Aufgaben des Präsidiums gehören:

  • Die Sitzungen des Vorstandes vorzubereiten
  • Beschlüsse des Vorstandes auszuführen bzw. ihre Ausführungen sicherzustellen und zu überwachen
  • In wichtigen, keinen Aufschub duldenden Fragen in eigener Verantwortung Stellung zu nehmen
  • Den Präsidenten in allen Fragen zu beraten und ihn bei der Ausübung seines Amtes zu unterstützen.

Um eine arbeitsteilige Führungsstruktur zu gewährleisten, werden die Arbeitskreise von den Mitgliedern des Präsidiums geleitet.

Vorstand

Der Vorstand setzt sich zusammen aus Präsident, den 5 Vizepräsidenten und Vertretern der Mitgliedsorganisationen.

Aufgaben des Vorstands:

  • trifft Entscheidungen über berufsständische, wirtschaftspolitische und sonstige Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, sofern er nicht beschließt, die Entscheidung der Mitgliederversammlung vorzubehalten
  • beschließt Vereinbarungen mit anderen Verbänden, Organisationen, und Behörden
  • beruft Weinbaukongresse ein, bestimmt den Tagungsort sowie Richtlinien für die Vorbereitung und Durchführung
  • hat das Recht, Arbeitskreise einzusetzen
  • entscheidet über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern und die Ernennung der Ehrenmitglieder

Pflichten des Vorstands:

  • stellt den Haushaltsplan auf und bereitet die Mitgliederversammlung vor
  • entscheidet, welche Publikation als Verbandsorgan genutzt wird

Mitgliederversammlung

ist lt. Satzung das oberste Organ der Willensbildung des Deutschen Weinbauverbandes, das jährlich mindestens einmal zusammentrifft. Die Mitgliederversammlung besteht aus dem Präsidium sowie den Delegierten der Weinbau- bzw. Bauern- und Winzerverbände, der Raiffeisenverbände und der übrigen Mitgliedsorganiationen.

Zuständigkeiten:

  • Berufsständische, wirtschaftspolitische und sonstige Angelegenheiten von grundsätzlicher und allgemeiner Bedeutung, die vom Vorstand der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung vorbehalten sind
  • Genehmigung des Haushaltsplans und der Verbandsrechnung
  • Entlastung des Präsidiums, des Vorstandes und der Geschäftsführung
  • Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und Umlagen sowie den Erlass einer Beitragsordnung
  • Satzungsänderungen
  • Wahl des Präsidenten und der fünf Vizepräsidenten
  • Beschlussfassung über die eventuelle Auflösung des Deutschen Weinbauverbandes

Arbeitskreise:

Zur Vorbereitung und Durchführung besonderer Aufgaben kann der Vorstand Arbeitskreise einsetzen, die beratende Funktion haben. Zusammen mit dem Deutschen Raiffeisenverband wurde ein "gemeinsamer Arbeitskreis Kellerwirtschaft" eingesetzt.

Für die Arbeitskreise werden Personen aus den Mitgliedsorganisationen vorgeschlagen und dann vom Vorstand berufen, Sachverständige können hinzugezogen werden. Beschlussempfehlungen bedürfen der Billigung des Vorstands. Die Sitzungen werden von der Geschäftsstelle vorbereitet und organisatorisch betreut. Im einzelnen bestehen Arbeitskreise in folgenden Bereichen:

  • "Weinrecht und Weinmarkt"
  • "Weinbau und Umwelt"
  • "Rebenzüchtung und Rebenveredlung"
  • "Bildung"
  • "Betriebswirtschaft und Steuern"
  • "Strukturentwicklung"
  • Gemeinsamer Arbeitskreis "Kellerwirtschaft"
  • des DWV und DRV



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24. - 27. April 2013
 

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