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DWV-Aktuell
Gremien
Organe des Deutschen Weinbauverbandes sind laut § 8 der Satzung:
Präsident und Präsidium
Der Präsident wird von der Mitgliederversammlung gewählt; er vertritt den Verband gerichtlich und außergerichtlich. Er beruft das Präsidium, den Vorstand und die Mitgliederversammlung ein und führt bei diesen Organen den Vorsitz.
Amtierender Präsident ist Norbert Weber aus Bischoffingen, der 1997 als Nachfolger von Dr. Reinhard Muth, Alsheim gewählt wurde. Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten und fünf Vizepräsidenten.
Norbert Weber
Die Präsidiumsmitglieder
Die fünf Vizepräsidenten sind: (v.l.n.r.) Hermann Hohl, Klaus-Peter Keßler, Edwin Schrank neben Präsident Norbert Weber und Generalsekretär Dr. Rudolf Nickenig sowie Manfred Nüssel und Ingo Steitz.
Zu den Aufgaben des Präsidiums gehören:
Die Sitzungen des Vorstandes vorzubereiten
Beschlüsse des Vorstandes auszuführen bzw. ihre Ausführungen sicherzustellen und zu überwachen
In wichtigen, keinen Aufschub duldenden Fragen in eigener Verantwortung Stellung zu nehmen
Den Präsidenten in allen Fragen zu beraten und ihn bei der Ausübung seines Amtes zu unterstützen.
Um eine arbeitsteilige Führungsstruktur zu gewährleisten, werden die Arbeitskreise von den Mitgliedern des Präsidiums geleitet.
Vorstand
Der Vorstand setzt sich zusammen aus Präsident, den 5 Vizepräsidenten und Vertretern der Mitgliedsorganisationen.
Aufgaben des Vorstands:
trifft Entscheidungen über berufsständische, wirtschaftspolitische und sonstige Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, sofern er nicht beschließt, die Entscheidung der Mitgliederversammlung vorzubehalten
beschließt Vereinbarungen mit anderen Verbänden, Organisationen, und Behörden
beruft Weinbaukongresse ein, bestimmt den Tagungsort sowie Richtlinien für die Vorbereitung und Durchführung
hat das Recht, Arbeitskreise einzusetzen
entscheidet über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern und die Ernennung der Ehrenmitglieder
Pflichten des Vorstands:
stellt den Haushaltsplan auf und bereitet die Mitgliederversammlung vor
entscheidet, welche Publikation als Verbandsorgan genutzt wird
Mitgliederversammlung
ist lt. Satzung das oberste Organ der Willensbildung des Deutschen Weinbauverbandes, das jährlich mindestens einmal zusammentrifft. Die Mitgliederversammlung besteht aus dem Präsidium sowie den Delegierten der Weinbau- bzw. Bauern- und Winzerverbände, der Raiffeisenverbände und der übrigen Mitgliedsorganiationen.
Zuständigkeiten:
Berufsständische, wirtschaftspolitische und sonstige Angelegenheiten von grundsätzlicher und allgemeiner Bedeutung, die vom Vorstand der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung vorbehalten sind
Genehmigung des Haushaltsplans und der Verbandsrechnung
Entlastung des Präsidiums, des Vorstandes und der Geschäftsführung
Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und Umlagen sowie den Erlass einer Beitragsordnung
Satzungsänderungen
Wahl des Präsidenten und der fünf Vizepräsidenten
Beschlussfassung über die eventuelle Auflösung des Deutschen Weinbauverbandes
Arbeitskreise:
Zur Vorbereitung und Durchführung besonderer Aufgaben kann der Vorstand Arbeitskreise einsetzen, die beratende Funktion haben. Zusammen mit dem Deutschen Raiffeisenverband wurde ein "gemeinsamer Arbeitskreis Kellerwirtschaft" eingesetzt.
Für die Arbeitskreise werden Personen aus den Mitgliedsorganisationen vorgeschlagen und dann vom Vorstand berufen, Sachverständige können hinzugezogen werden. Beschlussempfehlungen bedürfen der Billigung des Vorstands. Die Sitzungen werden von der Geschäftsstelle vorbereitet und organisatorisch betreut. Im einzelnen bestehen Arbeitskreise in folgenden Bereichen:
"Weinrecht und Weinmarkt"
"Weinbau und Umwelt"
"Rebenzüchtung und Rebenveredlung"
"Bildung"
"Betriebswirtschaft und Steuern"
"Strukturentwicklung"
Gemeinsamer Arbeitskreis "Kellerwirtschaft"
des DWV und DRV
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