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Pressemitteilung vom 19.12.2007
EU-Weinmarktreform: Mehr Licht als Schatten Verhandlungserfolge der Bundesregierung
Nach langen Verhandlungen in Brüssel hat der Agrarrat der Europäischen Union heute beschlossen, die bestehende Weinmarktordnung zu reformieren und konnte in den noch strittigen Punkten eine Einigung erreichen.
Der DWV begrüßt ausdrücklich, dass es der Bundesregierung gelungen ist, die deutschen Kernforderungen bei den Anpflanzrechten und bei den Weinbereitungsverfahren weitgehend durchzusetzen. Die Verschiebung der von der EU-Kommission geforderten Liberalisierung des Rebenanbaus auf das Jahr 2015 in Verbindung mit einer Revisionsklausel ist im Vergleich zum geltenden Recht und gegenüber den Kommissionsvorschlägen ein Fortschritt, der zunächst einmal den Erhalt der traditionellen Weinbauflächen sichert. Diese Entscheidung hat Bedeutung weit über den Weinbau hinaus, denn in unseren Kulturlandschaften sind nicht nur in der Weinwirtschaft Hunderttausende von Arbeitsplätzen vom Weinbau abhängig, sondern auch in den nach gelagerten Wirtschaftssektoren wie dem Tourismus und der Gastronomie.Die Beibehaltung der Chaptalisierung, die seit Jahrhunderten als traditionelles Verfahren der Alkoholerhöhung in rund zwanzig Ländern der Europäischen Union zugelassen ist, konnte durch eine enge Zusammenarbeit zwischen den mittel- und osteuropäischen Mitgliedsstaaten erreicht werden. So konnte eine Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Drittländern, die bei einem von der EU-Kommission vorgeschlagenen Verbot gedroht hätte, abgewendet werden. Bei den technischen Anwendungsbestimmungen (Umfang der Alkoholerhöhung) konnte die Bundesregierung nur teilweise die deutschen Forderungen durchsetzen. Sie stellen eine deutliche Verschlechterung gegenüber dem geltenden Recht dar, aber eine Verbesserung gegenüber den Vorschlägen der Kommission.
Der DWV begrüßt weiterhin, dass das Weinbudget der EU zukünftig marktorientierter eingesetzt wird. „Es ist wichtig, dass die EU-Destillationsmaßnahmen für südeuropäische Tafelweine nach einer Übergangszeit abschafft und die Mittel für nationale Programme zur Verbesserung der Strukturen und zur Absatzförderung eingesetzt werden können“, betont DWV-Präsident Weber. Der DWV wertet es auch alseinen Verhandlungserfolg der Bundesregierung, dass ein erheblich breiteres Instrumentarium zur Verbesserung der Erfassungs- und Vermarktungsstrukturen gegen den Widerstand der EU-Kommission durchgesetzt werden konnte. „Der nationale Finanzrahmen ist das einzige Element der Reform, von dem wir uns tatsächlich eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen der deutschen Weinwirtschaft gegenüber der Konkurrenz aus Drittländern versprechen!“, betont Weber.
Von den geänderten bezeichnungsrechtlichen Rahmenregelungen verspricht sich der DWV keine Vorteile. „Wenn es gut geht, sind die Änderungen wettbewerbsneutral“, meint Weber. Die Umstellungen im Qualitäts- und Bezeichnungssystem sind sehr komplex und ihre Auswirkungen noch nicht endgültig zu beantworten.
Nach zähen Verhandlungen hatte die Bundesregierung der EU-Kommission die Zusage abgerungen, „dass sich in der Etikettierung für die deutschen Weine nichts ändern wird“. Die Absicherung des deutschen Qualitäts- und Bezeichnungssystems war von Bund, Ländern und Weinwirtschaft zu den wichtigsten Bedingungen erklärt worden, um dem Reformpaket zustimmen zu können. Hierzu zählen auch Fragen um den Fortbestand der deutschen traditionellen Wein- und Sektbezeichnungen sowie des Bocksbeutelschutzes. „Wir bewerten es als Verhandlungserfolg, dass diese Fragen in unserem Sinne verbessert werden konnten, obwohl wir hier nur von einigen Mitgliedstaaten Unterstützung hatten!“, stellt DWV-Präsident Weber fest.
Der Deutsche Weinbauverband (DWV) hält in Anbetracht der völlig überhasteten Entscheidungen eine eingehende Prüfung des Beschlusses des EU-Ministerrates für notwendig, bevor die Auswirkungen auf die deutsche Weinwirtschaft endgültig bewertet werden können. Dies trifft insbesondere für den Erhalt des deutschen Qualitätssystems und für das Bezeichnungsrecht zu.
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